Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

hinsichtlich der Testpflicht für Abschlussschülerinnen und -schüler laufen bei uns Fragen auf.

Dazu die folgende Information für Sie/euch. Die Ausnahme von der Testpflicht gilt nicht für den gesamten Unterricht von Abschlussklassen, sondern für die Prüfungssituation selbst, um in dieser besonderen Situation keine Nachteile entstehen zu lassen bei evtl. falschen Positiv-Tests.

Ansonsten ist zum Betreten der Schule ein negatives Antigen-Test-Ergebnis Voraussetzung.

Deswegen möchte ich Sie/euch an dieser Stelle informieren, dass der Jahrgang 9 und 10 morgen komplett getestet werden und bitte, beigefügte Einverständniserklärung ausgefüllt mitzubringen.

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