Seit dem 1. Januar 2021 ist es neben der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Leihgeräten durch die Schule bzw. Schulträger auch möglich, dass digitale Endgeräte für den Schulunterricht über das Jobcenter zuschussweise finanziert werden. Dies gilt für Geräte, die nach dem 1. Januar 2021 angeschafft wurden.

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein oder berufsbildende Schule oder ein Förderzentrum besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Anspruch besteht, wenn ein digitales Endgerät nicht anderweitig – z. B. durch Schule, Schulträger oder sonstige Dritte – bereitgestellt werden kann.

Für die Beantragung ist jedoch eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines digitalen Endgeräts zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und über das Fehlen einer Ausleihmöglichkeit notwendig.

Das MBWK hat ein Merkblatt zu Unterstützungsmöglichkeiten für die Beschaffung von digitalen Endgeräten für das Lernen auf Distanz erstellt. Zur Erleichterung der Antragstellung erhalten Sie zudem einen Vordruck für die Schulbescheinigung, welcher von den Antragstellenden gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden muss. Das Merkblatt und Antragsdokumente sind unter den folgenden Links zu finden.

210304_Beschaffung_digitaler_Endgereate

210302_Bestaetigung_Jobcenter

210302_Antrag_Kostenuebernahme