Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

zunächst einnmal hoffe ich, dass Sie angenehme Ostertage im Kreise Ihrer Familien verlebt haben und sich vom typischen Aprilwetter nicht die Laune haben verhageln lassen.
Wie bereits vor den Ferien vom Ministerium angekündigt, gelten ab Montag einige Änderungen. Den offiziellen Brief der Ministerin an Sie sowie einen Hinweis zu den Quarantäneregeln und die Einverständniserklärung zur Testung Ihres Kindes finden Sie ausführlich im Anhang.

Kurz und knapp zusamengefasst lässt sich für Montag Folgendes festhalten:

– ab Montag gilt  für die Klassen 1-6 Präsenszunterricht in den Schulen
– ab Montag gilt für die Klassen 7-13 Wechselunterricht, nähere Infos erfolgen über die Klassenlehrkräfte
– nach einem Auslandsaufenthalt in den Ferien unbedingt Quarantäneregeln beachten und einhalten
– ab Montag gilt eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen.

Diese kann auf verschiedene Weise erfüllt werden:

– Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule (möglichst im Klassenverband)
– Vorlage einer aktuellen Testbescheinigung zweimal in der Woche von einem Bürgertestzentrum, einem Arzt oder einer Apotheke
– Vorlage einer aktuellen, qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld zweimal in der Woche

– Schülerinnen und Schüler, die keine der drei Testmöglichkeiten wahrnehmen oder entsprechende Bescheinigungen vorlegen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten ein eingeschränktes Lernangebot auf Distanz

– es besteht nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag nach § 15 Schulgesetz auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht nach den bekannten Bedingungen zu stellen

Bereits vor den Ferien haben wir begonnen, die Selbsttests an der Schule durchzuführen. Zum Teil haben sich komlette Klassenverbände dazu bereit erklärt, die Testung im Beisein der Lehrkräfte durchzuführen. Die regelmäßige Testung ist eine weitere Möglichkeit, Infektionsketten frühzeitig einzugrenzen und trägt dazu bei, dass der Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Die Durchführung der Selbsttests ist kinderleicht und nicht unangenehm oder schmerzhaft. Dies können die Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien daran teilgenommen haben, sicher bestätigen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind bereits am ersten Schultag die unterschriebene Einverständniserklärung oder eine wie oben beschriebene Bescheinigung mit in die Schule, da wir bereits am Montag mit den Tests beginnen werden.
Sollte Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte, die Ihnen gerne weiterführende Auskünfte geben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den Link im Anschreiben der Ministerin auf den Seiten des Ministerium umfassender zu informieren.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern noch eine schöne Rest(ferien)woche und vor allem: bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Britta Ehler
– Schulleiterin –

anlage_01_elternbrief_merkblatt_quarantäneverordnung

13042021_elternanschreiben_teststrategie

anlage_02_elternanschreiben_einverständniserklärung_selbsttestung

026_corona_schulinformation_14042021_anlage_02_qualifizierte_selbstauskunft_negative_poc-antigentest

026_corona_schulinformation_14042021_anlage_05_erlass_beurlaubung_aus_wichtigem_grund_15_schulgesetz