Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August gilt weiterhin Folgendes:

Es besteht nach wie vor eine Testpflicht, um Zugang zum Schulgelände zu bekommen. Für vollständig Geimpfte und Genesene Mitglieder der Schulgemeinschaft halten wir weiterhin das Angebot bereit, freiwillig an der Testung in der Schule teilzunehmen.

Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den Innenräumen der Schule bleibt weiterhin verpflichtend. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass es zu weitgreifenden Quarantäneanordnungen im Falle einer Infektion in einer Klassengruppe kommen kann.

Ab der nächsten Woche werden wir einmalig Testbescheinigungen für alle Schülerinnen und Schüler ausstellen, die gem. § 5 CoronaBekämpfungsVO „im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden“. Diese Bescheinigung kann genutzt werden zur Vorlage bei z.B. sportlichen Aktivitäten im Nachmittagsbereich. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung sorgfältig auf, da wir sie nur einmal ausstellen.